FDP-Antrag einstimmig angenommen

Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung am 16. Juli einen Antrag der FDP-Fraktion zum Thema Wald- bzw. Baumbestattungen angenommen. Der Antrag beauftragt den Magistrat bis zur nächsten Stadtverordnetensitzung am 24. September zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Wald- bzw. Baumbestattungen in der Gemarkung Neukirchen in einem städtischen Wald unter Regie der Stadt möglich sind.

Der Antrag der FDP-Fraktion wurde vom Stadtverordneten Carsten Klee ausführlich begründet, seinen Redebeitrag lesen Sie hier:

„Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, Vertreter der Presse, sehr geehrte Gäste,

Wir haben in den letzten Jahren mehrfach das Thema Friedhöfe auf unserer Tagesordnung gehabt. So hat sich auch der Haupt- und Finanzausschuss zuletzt heute vor einer Woche ausführlich mit der neuen Friedhofsgebührenordnung befasst. Die Kosten laufen uns davon und einkommensschwache oder Bürger mit einer schmalen Rente können sich eine würdevolle Grabstätte kaum noch leisten.

Worüber wir in diesem Zusammenhang nachdenken müssen ist, ob unser klassisches Bestattungsmodell auf den Friedhöfen für alle unsere Bürgerinnen und Bürger noch die richtige Form der letzten Ruhe ist.

Die Gesellschaft verändert sich, ist mobiler geworden. Die Kinder arbeiten und leben heute oft weit entfernt von dem Ort, in dem sie aufgewachsen sind und ihre Eltern heute noch leben – und vermutlich auch sterben.

Menschen denken heute sehr rational darüber nach, ob sie ihren Kindern die Last einer aufwendigen und dauerhaften Grabpflege auferlegen wollen oder ob es eine andere Möglichkeit gibt, einen Ort der Trauer zu finden.

Diese Überlegung führt uns u. a. zum Modell „Bestattungswald“. Hier gibt es mittlerweile in Lauterbach und Ludwigsau-Ersrode einen kommerziellen Anbieter. Die Bestattungskosten liegen hier in ähnlichen Höhen einer konventionellen Erdbestattung auf einem Friedhof. Laubach hingegen betreibt mit Unterstützung einer Projekt- und Entwicklungsgesellschaft einen eigenen Bestattungswald und kann hiermit ein Konzept anbieten, das u. a. einen Großteil der Unterhaltungskosten für Friedhöfe nicht hat. Die Stadt Laubach hat damit bewiesen, genug Flexibilität an den Tag zu legen, um sich dauerhaft gegen kommerzielle Anbieter zu behaupten und auf die Wünsche ihrer Bürgerinnen und Bürger einzugehen.

Es gibt also auch in Hessen Möglichkeiten dieser Bestattungsform, wenngleich das hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetz diese mit Auflagen belegt.

Wir wollen auch in Neukirchen unseren Bürgerinnen und Bürgern in Zukunft die Möglichkeit geben, diesem relativ neuen Trend der Bestattung zu folgen, ohne dabei in den Vogelsbergkreis oder den Landkreis Hersfeld-Rotenburg gehen zu müssen. Denn wir wollen auch nicht die älteren Mitbürger vergessen, die nur eingeschränkt mobil sind und denen sonst ein regelmäßiger Besuch am Grabmal verwehrt wäre.

Daher sollte ein solcher Bestattungswald nicht zu weit entfernt sein. Wir wünschen uns keinen Bestattungswald, der privatwirtschaftlich kommerziell betrieben wird. Die Bewirtschaftung und Verwaltung ist durchaus in Eigenregie leistbar.

Daher möchten wir Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitten, uns gemäß dem ihnen vorliegenden Beschlussvorschlag zu unterstützen.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat bis zum 24. September 2015 zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen Wald- bzw. Baumbestattungen in der Gemarkung Neukirchen (möglichst in einem städtischen Wald und unter Regie der Stadt) möglich sind.“