FDP-Fraktion mit Anträgen erfolgreich

Nach monatelanger Behandlung konnte in der Stadtverordnetensitzung am 27. September endlich eine neue Gebührenordnung für die städtischen Friedhöfe verabschiedet werden. Vor dem Hintergrund, dass über einige Jahre Defizite zu verzeichnen waren, bestand dringender Handlungsbedarf, denn Gebühren sollen kostendeckend sein und die Stadt kann es sich nicht leisten, die Unterhaltung der Friedhöfe zu subventionieren, denn dann fehlt das Geld für andere wichtige Aufgaben. Streitpunkt war die Erhebung der jährlichen Friedhofsunterhaltungsgebühr von 12 €.

Friedhof

Hierzu gab es verschiedene Vorschläge: Einzug im drei- oder fünfjährigen Rhythmus, Gebührenpflicht nur für neue Grabstellen oder Gebührenpflicht für die Restlaufzeit aller Grabstellen. Die FDP-Fraktion stellte den Antrag, die Unterhaltungsgebühr einmalig für die gesamte Ruhezeit bzw. die Restlaufzeit für alle Grabstellen zu erheben. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und vom Fraktionsvorsitzenden Helmut Reich begründet: „Die mehrfache Erhebung der Gebühr bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand, der viel Geld kostet. Wir wollen aber eine Verschlankung der Stadtverwaltung. Erschwerend wird zukünftig hinzukommen, dass in diesem langen Zeitraum sogar Enkel, die nicht mehr hier leben oder möglicherweise gar nicht erreichbar sind, für die Gräber ihrer Großeltern Unterhaltungsgebühren zahlen müssen. Deutliche Gebührenausfälle sind somit vorprogrammiert. Deshalb ist es sinnvoll, eine einmalige Gebühr zu erheben und für beide, Stadt und Gebührenpflichtige, ist die Sache erledigt.“ Die FDP-Fraktion hätte es auch gerne gesehen, die Gebühr für das Abräumen der Grabstätten nach Ablauf der 30-jährigen Ruhefrist im Voraus zu erheben. Bedingt durch den gesellschaftlichen Wandel wird dies zunehmend weniger von den Angehörigen erledigt werden können, selbst auf den Stadtteilen. Auch hier wäre eine Entlastung der Verwaltung möglich gewesen. Im Verlauf der Diskussion war jedoch abzusehen, dass für diesen Vorschlag keine Mehrheit im Stadtparlament zu erreichen war, und so wurde dieser Antrag nicht gestellt, weil ansonsten die Gebührenordnung insgesamt keine Zustimmung gefunden hätte.
Zustimmung fand auch der Antrag der FDP-Fraktion zur Rücküberweisung des vom Magistrat vorgelegten Parkplatzkonzeptes. Durch den Neubau des REWE-Marktes muss die Stadt als Ersatz für die dort wegfallenden Parkplätze neue schaffen. Der Vorschlag des Magistrats enthielt lediglich die Kosten für den Ankauf neuer Flächen, nicht aber die Herstellungskosten. Deshalb erfolgte eine Rücküberweisung an den Magistrat mit der Auflage, exakte Kosten für die Herstellung der Parkflächen an verschiedenen Standorten zu ermitteln und ein Gesamtkonzept für die gesamte Innenstadt vorzulegen.
Erneut vertagt wurde die Entscheidung über die Sanierung des Bewegungsbades, die seit zwei Jahren diskutiert wird. Zu den unterschiedlichen Vorschlägen werden wir Sie an dieser Stelle demnächst umfangreicher informieren, ebenso zum Antrag der SPD-Fraktion, die Zusammenarbeit der kirchlich-kommunalen Stadtjugendpflege zu kündigen. Der Antrag, der viel Wirbel verursachte, wurde von der SPD zurückgezogen.