Versorgungsposten für verdienten Genossen?
Diese Frage stellt sich für die FDP-Fraktion nach der Ablehnung des Antrags auf Auflösung des Eigenbetriebs durch die Mehrheitsfraktionen SPD, UBL und GRÜNE.
Zielsetzungen des FDP-Antrags (siehe Pressemeldung vom 1.12. 2014 auf dieser Homepage), der von CDU und FWG unterstützt wurde, waren einerseits Vereinfachung von Verwaltungsabläufen durch die Auflösung des Eigenbetriebes und andererseits langfristige und nachhaltige Kosteneinsparungen durch die Einsparung der Betriebsleiterstelle.
Da der jetzige Betriebsleiter (Besoldungsgruppe A 13) zum Jahresende 2015 in den Ruhestand geht, wäre dies problemlos möglich gewesen. Nach Aussage von Bürgermeister Olbrich könnten jährlich etwa 150.000 € eingespart werden.
Die Ablehnung des FDP-Antrags durch die Parlamentsmehrheit zeigt, dass SPD, UBL und GRÜNE nicht sparen wollen und es liegt die Vermutung nahe, dass sie diese nach dem Bürgermeister höchst bezahlte Stelle in der Verwaltung mit einem eigenen Parteigänger besetzen wollen nach dem Motto „Genossenwohl geht vor Allgemeinwohl“!
Den Redebeitrag des FDP-Fraktionsvorsitzenden Helmut Reich mit den ausführlichen Begründungen lesen Sie hier:
Stellungnahme der FDP-Fraktion zu TOP 6 der Stadtverordnetenversammlung am 5. Februar 2015
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Ausgangspunkt der heutigen Beratung und Beschlussfassung über die Auflösung des Eigenbetriebes Stadtwerke ist eine Anfrage der FDP-Fraktion vom 6. März 2014. In dieser Anfrage wurde der Magistrat gebeten, Auskunft über die Kosten des Eigenbetriebes zu geben. Bgm Olbrich beantwortete die Anfrage schriftlich in der Stadtverordnetensitzung am 16. Oktober 2014. Nach Auskunft des Bürgermeisters verursacht der Eigenbetrieb jährliche Kosten von etwa 150.000 €. Die Kostenzusammenstellung des Bürgermeisters bestätigte die Befürchtungen der FDP-Fraktion und das war für uns der Anlass, die Auflösung des Eigenbetriebes im Dezember 2014 in die parlamentarische Beratung einzubringen. Nachdem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, nun zwei Monate Zeit hatten sich mit dem Thema zu beschäftigen, hofft die FDP-Fraktion auf ihre Zustimmung.
Welche Argumente sprechen für die Auflösung?
1. Seit der Einführung der doppischen Haushaltsführung 2006 ist ein Eigenbetrieb nicht mehr notwendig, denn die gesamte Verwaltung muss nach den Grundsätzen, die für den Eigenbetrieb gelten, arbeiten. Insofern ist der Eigenbetrieb eine zusätzliche Verwaltung innerhalb der Verwaltung. Es ließen sich eine Reihe von Beispielen anführen, dass die notwendigen Kooperationen zwischen diesen beiden Verwaltungsebenen nicht so funktionieren wie nach außen oft getan wird.
2. Der Eigenbetrieb verursacht unnötige Kosten, die die Bürger jährlich zu zahlen haben und steht einer schlanken und effizienten Verwaltung entgegen:
– die Arbeit der Betriebskommission als Beratungsorgan des Magistrates verursacht Sachkosten (jede Menge Papier, Porto, Sitzungsgelder, Fahrtkosten usw) und
– Personalkosten (Verwaltungsarbeit wie z.B. Einladungen, Protokolle usw., die für andere Aufgaben freigesetzt werden könnten)
3. Weitere Kosten entstehen durch Beratungshonorare und Prüfgebühren, die dadurch z.T. doppelt bezahlt werden müssen (Bsp. Kassenprüfung durch den Kreis)
Neben diesen Sachargumenten, die sich im Detail weiter ausführen ließen, kommt für die FDP-Fraktion das entscheidende Argument:
4. Der Eigenbetriebsleiter geht Ende 2015 in den Ruhestand und die nach dem Bürgermeister höchst bezahlte Stelle im Rathaus wird frei.
– Die Einsparung dieser Stelle führt nicht zum Zusammenbruch der Verwaltung, denn es gibt genügend qualifiziertes Personal, das durch die geschilderten vereinfachten Verwaltungsabläufe diese Aufgaben übernehmen kann.
– Die Einsparung dieser Stelle ist sozial verträglich, denn niemand verliert seinen Arbeitsplatz.
– Die Einsparung dieser Stelle ist ein Signal an die Bürger und die Aufsichtsbehörden: Wir müssen und wollen sparen ohne Einschnitte und Leistungseinschränkungen für die Bürger.
– Die Einsparung dieser Stelle ist auch ein Signal, dass sich die gewählten Vertreter (wir 31) und Verwaltung mit den Veränderungen (rückläufige Einwohnerzahl) auseinandersetzen und entsprechend handeln. Ein „Weiter so“ kann und darf es nicht geben. Jammern über mangelnde Finanzausstattung der Gemeinden hilft nicht, wir müssen unseren eigenen Beitrag leisten.
– Die Einsparung dieser Stelle ist nachhaltig, denn die Kosten für diese Stelle werden jedes Jahr eingespart und entlasten den Haushalt dauerhaft. Die Einsparung dieser Stelle ist ein erheblicher Beitrag zur Gesundung der städtischen Finanzen.
– Die Einsparung dieser Stelle bringt für die Bürger unser Stadt zunächst nur eine kleine Veränderung: auf dem Briefkopf der Gebührenbescheide steht nicht mehr „Stadtwerke“, sondern „Stadt Neukirchen“. Es sei denn, die Stadtverordnetenversammlung gibt die eingesparten Kosten für den Eigenbetrieb an die Gebührenzahler weiter, sodass alle davon nachhaltig profitieren.
5. Die Auflösung des Eigenbetriebes und die Einsparung der Betriebsleiterstelle ist die wichtigste zukunftsträchtigste Entscheidung für die Reduzierung der Verwaltungskosten.
Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Zustimmung zum Antrag:
Der Eigenbetrieb „Stadtwerke Neukirchen“ wird zum 31.12.2015 aufgelöst.“