Stadt stellt Bedingungen für Wasseranschluss der Flüchtlingsunterkunft

In einer von vielen Zuhörern besuchten Sondersitzung beschloss die Stadtverordnetenversammlung am 19. November die Bedingungen, unter denen die Flüchtlingsunterkunft in der ehemaligen Reha-Klinik an die Wasserversorgung der Stadt Neukirchen angeschlossen werden kann. 22 Stadtverordnete stimmten für, 2 gegen die Vorlage des Magistrats.

Bauverwaltungsleiter Michael Slabon erläuterte die technischen Möglichkeiten, wies aber auch auf witterungsbedingte jahreszeitliche Schwierigkeiten hin, die die berechneten Kosten von ca. 300.000 € erhöhen könnten. Bürgermeister Olbrich sagte, dass seitens der Stadt schnell gebaut werden könne. Das Problem liege darin, dass bis heute kein schriftlicher Antrag für einen Wasseranschluss gestellt sei, obwohl dem Grundstückseigentümer und dem Land Hessen als Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung das Problem seit August bekannt sei.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Helmut Reich erklärte in seinem Redebeitrag, dass die Bürgerinnen und Bürger Neukirchens ein Recht darauf hätten, verbindlich zu erfahren, wie das Land Hessen die zugesagte Lösung bei der Begleichung der Steuerschuld durch den Eigentümer bewerkstelligen wolle (der Eigentümer schuldet der Stadt 380.000 €). „Es darf nicht sein, dass sich findige Geschäftsleute auf Kosten der Stadt bereichern. Das versteht kein Bürger“, sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende. Die FDP-Fraktion stimmte geschlossen für den Beschlussvorschlag des Magistrats mit den gestellten Bedingungen an Eigentümer und Land Hessen.

Den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung lautet wie folgt:

Beschluss:

„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die finanziellen Mittel in Höhe von 300.000 € für die Netzerweiterung –Anschluss Erstaufnahmeeinrichtung „Im Erdmannshain“ (ehemalige Reha-Klinik) an das Trinkwassernetz der Stadt Neukirchen bereitzustellen. Die Bauarbeiten sind ohne Vergabeverfahren nach VOB zu vergeben.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • ein schriftlicher Antrag der Berechtigten auf Anschluss muss vorliegen,
  • die gesamte Grundsteuerschuld des Eigentümers sowie die Nebenkosten müssen auf dem Konto der Stadtkasse eingegangen sein,
  • der für die erstmalige Herstellung des Wasseranschlusses zu zahlende Schaffensbeitrag muss als Vorausleistung bei den Stadtwerken eingegangen sein,
  • ein verbindliches Angebot der bauausführenden Firma bzw. Firmen muss vorliegen,
  • schriftliche Kostenübernahmeerklärung durch das Land Hessen für die durch die Stadt Neukirchen zu erstellenden Wasserleitung vom Stadtteil Hauptschwenda aus muss vorliegen,
  • eine Bürgschaft und Garantieerklärung des Landes Hessen, dass alle künftigen Forderungen der Stadt Neukirchen für Wasser- und Kanalgebühren für die Dauer des Mietverhältnisses vom Land Hessen übernommen werden muss vorliegen.

Sollte eine dieser Bedingungen nicht erfüllt werden, ist es der Betriebsleitung der Stadtwerke Neukirchen untersagt, Aufträge für den Bau einer Wasserleitung zu vergeben.“