Zweite Veranstaltung zur Flüchtlingsunterbringung in Neukirchen: Mehr Licht im bisherigen Dunkel! Stadtverordnetenversammlung verabschiedet Resolution
Zu einer zweiten Infoveranstaltung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Rehaklinik in Neukirchen hatte Bürgermeister Olbrich wieder alle Stadtverordneten, Magistratsmitglieder und Ortsvorsteher am 4.11.2015 eingeladen. Im Vorfeld hatte der Bürgermeister einen Fragen- bzw. Forderungskatalog der Stadt Neukirchen an verschiedene Ministerien und an den Ministerpräsidenten nach Wiesbaden geschickt. (Mit Erlaubnis von Bgm Olbrich im Anhang zu lesen)
Vizeregierungspräsident Klüber sagte zunächst, dass in diesem Notfall der Flüchtlingsunterbringung besondere Genehmigungsverfahren vorgesehen seien und dass wegen der besonderen Situation der Ablauf auch völlig normal sei. Seine Kritik an den Presseberichten von Bgm Olbrich (HNA, Schwälmer Bote) stieß dagegen bei der Versammlung auf Unverständnis. Hoffentlich erfüllen sich seine Aussagen „Alles wird gut!“ und dass die Begleichung der Steuerschuld von 380.000 € bei der Vertragsgestaltung mit den Eigentümern „in guter Absicht vorgesehen sei“.
Danach ging Klüber auf die Struktur der Erstaufnahmeeinrichtung näher ein:
- Betreiber (Verwalter) ist das Regierungspräsidium Kassel.
- Die Asylbewerber sollen höchstens 6 Wochen bleiben und danach in Hessen verteilt werden.
- Näheres zu Betrieb der Einrichtung (u.a. Versorgung, Bewachung usw.) ist noch nicht geregelt.
- Die Belegung der Leichtbauhallen mit 500 Personen soll zum 15. Dezember 2015 erfolgen.
- Die Herrichtung der Leichtbauhallen wird vom Land Hessen bezahlt, das Gelände wurde vom Eigentümer dafür angemietet.
- Das Gelände wird später wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht.
- Die Renovierung der Gebäude wird vom Eigentümer bezahlt, das Land mietet an. Seitens der Stadt Neukirchen sind Wasserversorgung und Brandschutz sicherzustellen.
Vom Finanzministerium aus Wiesbaden, das für Immobilienankauf und -vermietung zuständig ist, waren zwei leitende Mitarbeiter, Jens Markus Oppermann und Robert Karnes, gekommen. Herr Oppermann berichtete, dass das Land noch keine Verträge geschlossen habe. Eine Baufirma habe einen Bauantrag für die Renovierung der Gebäude gestellt. Dieser soll schnell beschieden werden und danach ein Eigentümerwechsel stattfinden.
Auf die Frage, ob die Stadt Neukirchen die vom jetzigen Eigentümer geschuldeten 380.000 € bekomme, sagte Oppermann: „Ein Mietvertrag kommt nur zustande, wenn die Kommune ihr Geld bekommt!“ .
Auch sei es der Wunsch der Investoren, eine Wasserleitung durch die Stadt bauen zu lassen. „Sie wollen nicht gegen die Stadt Neukirchen handeln“, so Oppermann. Eine Anmietung der Gebäude soll für einen Zeitraum von 3 bis 5 Jahren erfolgen. Von einem Kauf der gesamten Immobilie sehe das Land Hessen ab, da in der Kürze der Zeit kein Konzept für eine spätere Nutzung erarbeitet werden könne.
Mehrere Mandatsträger brachten in der Aussprache zum Ausdruck, dass es nicht sein könne, dass sich Investoren durch die Flüchtlingsunterbringung auf Kosten der Stadt Neukirchen bereichern.
Stadtverordnetenversammlung verabschiedet Resolution
Einstimmig hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 5. November eine Resolution zum Thema „Flüchtlingsunterbringung“ verabschiedet. In der kurzen Aussprache sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Helmut Reich: „Wir wünschen uns, dass das Thema nicht wie in Berlin zum parteipolitischen Streit führt. Alle politischen Parteien und Gruppierungen müssen an einem Strang ziehen und Bgm Olbrich und den Magistrat bei der Interessenvertetung der Stadt Neukirchen unterstützen. Wir wünschen uns aber eine bessere Informationspolitik seitens des Landes und fordern eine zeitnahe Information der Bürgerinnen und Bürger.“
Die FDP-Neukirchen wird Sie auf dieser Homepage weiter aktuell informieren.
Eine Chronologie zu den Ereignissen inkl. dem Forderungskatalog der Stadt Neukirchen lesen Sie hier.
Die Resolution der Stadtverordnetenversammlung lesen Sie hier.